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Datenmeldepflichten im Energiehandel |

Datenmeldepflichten unter REMIT

Seit Ende 2011 unterliegt der Handel mit Strom und Gas in der EU der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (REMIT). Insiderhandel und Marktmanipulation sind EU-weit verboten, und Marktteilnehmer müssen Insiderinformationen offenlegen. Noch nicht anwendbar waren bisher die in REMIT festgehaltenen Pflichten zur Registrierung als Marktteilnehmer und zur Meldung von Transaktionen und Fundamentaldaten, weil dazu die Ausführungsbestimmungen fehlten.

Mit deutlicher Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Plan wurden diese nun aber im Dezember 2014 von der EU-Kommission verabschiedet, und damit startete der Countdown für die volle Implementierung der REMIT-Anforderungen durch die Marktteilnehmer – die bislang grösste operative Herausforderung. Am 7. Oktober 2015 startet in der EU die Meldepflicht für Standardverträge, die an organisierten Handelsplätzen abgeschlossen werden. Schweizer Unternehmen müssen die Daten gleichzeitig auch an die ElCom rapportieren.

Der Artikel zeigt auf, welche Meldepflichten aus REMIT entstehen und welche Besonderheiten für Marktteilnehmer mit Sitz in der Schweiz gelten.

Erschienen im Bulletin SEV/VSE (Ausgabe 8/2015).

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Datenmeldepflichten im Energiehandel: Strom- und Gaslieferverträge in der EU müssen ab Herbst an ACER und ElCom gemeldet werden
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