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Neue Vorschriften für den Handel mit Energiederivaten |

Illustration Derivatebegriff unter EMIR und FinfraG

Unter dem Eindruck der Finanzkrise beschloss die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) im Jahr 2009, den ausserbörslichen Handel mit Derivaten stabiler und transparenter zu machen. Die Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers hatte zu einem Dominoeffekt in der Finanzbranche geführt, und dies mitunter deshalb, weil Lehman eine der grössten Anbieterinnen von Kreditderivaten war. Zahlreiche andere Institute hatten sich mit solchen Kontrakten bei Lehman gegen den Ausfall von Schuldnern abgesichert. Da diese Geschäfte vorwiegend ausserbörslich (engl. over the counter, OTC) abgeschlossen wurden, konnte niemand erahnen, welches Klumpenrisiko
die Bank für den ganzen Derivate- und Finanzmarkt darstellte.

Die Beschlüsse der G20-Staaten mündeten in Empfehlungen des Rats für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB), dem auch die Schweiz angehört, zur Umsetzung in den nationalen Rechtsordnungen. Nach beispielsweise den USA (Dodd-Frank Act, Title VII) und der EU (EMIR) hat am 19. Juni 2015 auch das Schweizer Parlament im neuen Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) die entsprechenden Gesetzesbestimmungen verabschiedet.

Der Artikel zeigt auf, wie Schweizer EVU vom Finanzmarktinfrastrukturgesetz betroffen sind.

Erschienen im Bulletin SEV/VSE (Ausgabe 5/2016).

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Neue Vorschriften für den Handel mit Energiederivaten: Wie EVUs vom neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetz betroffen sind
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